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   BGH, 17.09.1999 - 2 StR 301/99   

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https://dejure.org/1999,3397
BGH, 17.09.1999 - 2 StR 301/99 (https://dejure.org/1999,3397)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1999 - 2 StR 301/99 (https://dejure.org/1999,3397)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1999 - 2 StR 301/99 (https://dejure.org/1999,3397)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 335 Abs. 1 Nr. 1b StGB; § 334 i.V.m. 335 Abs. 2 Nr. 3 StGB
    Besonders schwerer Fall der Bestechung

  • Wolters Kluwer

    Gesamtfreiheitsstrafe - Bestechung - Beihilfe - Revision - Bestechlichkeit - Gewerbsmäßigkeit - Einnahmequelle - Regelbeispiel

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 267 Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 334; ; StGB § 335 Abs. 1 Nr. 1 b; ; StGB § 335 Abs. 2 Nr. 3; ; StGB § 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 335 Abs. 2 Nr. 3
    Gewerbsmäßigkeit bei der Bestechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 28.03.2017 - 1 RVs 281/16

    Verletzung des Urheberrechts durch Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter

    Die Einnahmen müssen nicht unmittelbar aus der Tatbegehung herrühren, eine mittelbare Gewinnerzielung - wie hier diejenige aus Werbeeinnahmen - genügt (BGH NJW 2004, 1674 [1679]; BGH wistra 1999, 465; Fromm/Nordemann- Ruttke/Scharringhausen , a.a.O., § 108a UrhG Rz. 4).
  • BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99

    Bestechlichkeit; Verletzung des Dienstgeheimnisses; Anstiftung; Verwarnung mit

    Zwar kann auch der Bestechende selbst gewerbsmäßig handeln, wenn seine Tat auf Einnahmen aus der rechtswidrigen Diensthandlung abzielt (BGHR StGB § 335 Abs. 2 Nr. 3 - Gewerbsmäßig 1; Tröndle/Fischer aaO § 335 Rdn. 10).
  • BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03

    Zur Strafbarkeit des unberechtigten Herstellens von Audio-CDs für einen

    Dabei kann es auch ausreichen, daß die Tat nur mittelbar als Einnahmequelle dient, der Täter sich also mittelbar geldwerte Vorteile über Dritte aus den Tathandlungen verspricht (vgl. BGH wistra 1999, 465; 1994, 230, 232; NStZ 1998, 622, 623).
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 490/16

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht; Nachteil; gegenseitige Verträge; Unkenntnis

    Was Korruptionsdelikte betrifft, so kann gewerbsmäßig nicht nur der Vorteilsannehmende handeln, der sich aus den Bestechlichkeitstaten eine Einnahmequelle erschließen will, sondern auch der Gewährende, bei dem sich aus den Bestechungstaten nur mittelbar Einnahmen infolge der pflichtwidrigen Diensthandlungen ergeben können (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2003 - 1 StR 393/02, wistra 2003, 260, 261; Beschluss vom 17. September 1999 - 2 StR 301/99, wistra 1999, 465; MüKoStGB/Korte, 2. Aufl., § 335 Rn. 15).
  • BGH, 30.06.2015 - 4 StR 190/15

    Gewerbsmäßige Urkundenfälschung (mittelbarer Vorteil des Täters)

    Es reicht vielmehr aus, wenn die Urkundenfälschungen dazu dienen sollen, durch andere vom Täter oder Dritten beabsichtigte Straftaten Gewinn zu erzielen (BGH, Urteil vom 2. November 2010 - 1 StR 579/09, juris Rn. 57; Urteil vom 21. Juni 2007 - 5 StR 532/06, juris Rn. 4, 25; Beschluss vom 17. September 1999 - 2 StR 301/99, wistra 1999, 465; Schönke/Schröder/Heine/Schuster, StGB, 29. Aufl., § 267 Rn. 104; Fischer, StGB, 62. Aufl., vor § 52 Rn. 62).

    Würde man eine unmittelbare Verknüpfung des spezifischen Merkmals der Gewinnerzielungsabsicht mit dem Schutzzweck des jeweiligen Tatbestands verlangen, liefen Tatbestände, die keine Vermögensdelikte sind, wie etwa § 335 Abs. 2 Nr. 3 StGB weithin ins Leere (BGH, Beschluss vom 17. September 1999 aaO).

  • BGH, 29.11.2016 - 3 StR 291/16

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Tat als Ausfluss der Bandenabrede; Gewerbsmäßigkeit;

    Es genügt insoweit, dass die Taten mittelbar als Einnahmequelle dienen (BGH, Urteile vom 24. Februar 1983 - 4 StR 660/82, bei Holtz MDR 1983, 621, 622; vom 1. Juli 1998 - 1 StR 246/98, NStZ 1998, 622, 623; Beschluss vom 17. September 1999 - 2 StR 301/99, BGHR StGB § 335 Abs. 2 Nr. 3 Gewerbsmäßig 1; Urteil vom 21. Juni 2007 - 5 StR 532/06, juris Rn. 27).
  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11

    Keine Strafrahmenverschiebung bei Hilfe zur Aufklärung nach Eröffnung des

    Es hat damit zum Ausdruck gebracht, dass es den Umstand nicht außer Acht gelassen hat, dass bei den Teilakten, die vor dem Inkrafttreten der § 31 Abs. 2 BtMG, § 46b Abs. 3 StGB begangen wurden, ein milderer Strafrahmen galt als zum Zeitpunkt der Beendigung der Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 1999 - 2 StR 301/99, wistra 1999, 465).
  • BGH, 28.01.2003 - 1 StR 393/02

    Geldwäschevorsatz (konkrete Umstände für eine Katalogtat); gewerbsmäßige

    Hierfür genügt, daß die Tat mittelbar als Einahmequelle dient (BGHR StGB § 335 Abs. 2 Nr. 3 Gewerbsmäßig 1).
  • BGH, 21.06.2007 - 5 StR 532/06

    Betrug (Vorsatz: Beweiswürdigung; besonders schwerer Fall); Urkundenfälschung;

    c) Dass das Landgericht im Betrugsfall zu Lasten der J. D. und V. GmbH unter Hinweis auf die einschlägige Entscheidung des Bundesgerichtshofs in wistra 1999, 465 das Regelbeispiel der Gewerbsmäßigkeit verneint hat, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden.
  • BGH, 01.04.2008 - 5 StR 90/08

    Tateinheit beim Betrug auf Grund eines Organisationsdelikts

    b) Hinzu kommt insbesondere, dass die Gewerbsmäßigkeit der Betrugstaten in den Fällen 15 und 16 der Urteilsgründe, für welche das Landgericht allein wegen der Schadenshöhe die höchsten Einzelstrafen verhängt hat, nicht belegt ist (vgl. dazu BGH wistra 2008, 104; 1999, 465; 1994, 230, 232; BGH, Urteil vom 21. Juni 2007 - 5 StR 532/06, Rdn. 27).
  • BGH, 01.07.2020 - 4 StR 125/20

    Das falsche Nummernschild - und die gewerbsmäßig begangene Urkundenfälschung

  • BGH, 30.05.2001 - 2 StR 181/01

    Wahlfeststellung und mildestes Gesetz

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